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Notariat

Vertragsgestaltung und Notariat

 

In manchen privaten und geschäftlichen Lebensbereichen schafft der Abschluss von Verträgen Klarheit und Sicherheit. Bestimmte Rechtsgeschäfte müssen notariell beurkundet werden. Wir beraten Sie bei der Willensbildung, unterstützen oder vertreten Sie in Vertragsverhandlungen, gestalten für Sie Verträge und beurkunden als Notare Kaufverträge, Grundpfandverträge, Eheverträge, Erbverträge, Stockwerkeigentumsbegründungen, Testamente und Gesellschaftsgründungen und -beschlüsse.

Beglaubigungen

 

Oft müssen Abschriften oder Kopien von Zeugnissen oder anderen Dokumenten, in ihrer Originalkonformität bescheinigt werden. Oder es muss bescheinigt werden, dass jemandes Unterschrift in Gegenwart des Notars angebracht wurde. Die Echtheit der Unterschrift und Identität der unterzeichnenden Person bestätigt die Notarin / der Notar mit der amtlichen Beglaubigung.

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