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Informationen für PraktikantInnen

Allgemein

Wer das Luzerner Anwaltspatent erwerben will, muss ein Praktikum von mindestens einem Jahr absolvieren. Davon sind mindestens neun Monate in einer Anwaltskanzlei zu verbringen. Wir bieten in unserer Kanzleigemeinschaft dieses neunmonatige Praktikum an. Die Praktikumstätigkeit umfasst u.a. die Bearbeitung von Fällen im Bereich Privatrecht (Ehe- und Scheidungsrecht, Familienrecht, Obligationenrecht, Vertragsrecht) sowie öffentlichem Recht (Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Verwaltungsrecht). Die Praktikantin oder der Praktikant wird unter der Leitung des zuständigen Anwalt oder Anwältin die Fälle selbständig vor Gericht vertreten.

 

Voraussetzungen

Der universitäre Hochschulabschluss (Master of Law resp. das Lizentiat), die Zulassungsbewilligung durch das Obergericht des Kantons Luzern sind Voraussetzung.

Ausserdem erwarten wir, dass das dreimonatige Gerichtspraktikum im Voraus absolviert wurde. Die Praktikantin oder der Praktikant zeichnet sich aus mit einer guten Ausdrucksweise in Wort und Schrift, einer hohen Sozialkompetenz und der Fähigkeit exakt und speditiv zu arbeiten.

 

Nächste Vakanz

Wir haben derzeit keine freien Vakanzen.

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